Babyklappe

Standort der Babyklappe

  • im GUP-Pavillon, im Bereich der Geburtsaufnahme

Ausstattung der Babyklappe

  • ausziehbare Jalousie, ermöglicht das Öffnen des Inkubators von außen
  • Inkubator, 24 Stunden täglich beheizt
  • Signalanlage

Transport des Neugeborenen von der Babyklappe zur neonatologischen Abteilung

  • nach Ertönen des Signals ruft die Schwester der Geburtsaufnahme die Neugeborenen-Schwester
  • die Neugeborenen-Schwester entnimmt das Neugeborene spätestens fünf Minuten nach Ertönen des Alarms aus der Babyklappe
  • die Neugeborenen-Schwester bringt das Neugeborene zur Neugeborenen-Station
  • die Neugeborenen-Schwester ruft den diensthabenden Arzt, dieser führt am Neugeborenen eine grundlegende körperliche Untersuchung sowie eine Untersuchung gemäß fachlicher Anweisung durch
  • über das Neugeborene wird eine Gesundheitsakte geführt
  • in der Gesundheitsakte des Neugeborenen wird es bis zur Ausstellung der Geburtsurkunde unter der Bezeichnung „unbekannt“ geführt
  • der Fund eines ausgesetzten Neugeborenen wird vom behandelnden Arzt so bald wie möglich bzw. am nächsten Werktag dem zuständigen Arbeits-, Sozial- und Familienamt am Fundort gemeldet
  • die Meldung des Neugeborenenfundes erfolgt schriftlich, elektronisch oder per Telefax
  • die Fundmeldung muss enthalten: Datum und Uhrzeit des Fundes, voraussichtliches Geburtsdatum (vom Arzt bestimmt), Geschlecht, Gewicht, Länge, Gesundheitszustand, Beschreibung der Kleidung und der beigefügten Gegenstände, die im öffentlichen Inkubator gefunden wurden, Name der medizinischen Einrichtung
  • die medizinische Einrichtung kann das Gericht sofort nach der Aufnahme des Neugeborenen um die Übertragung in eine Ersatzpflege bitten