Abteilung für Sozialdienst

Fachlicher Schwerpunkt der Abteilung

Fachlicher Schwerpunkt der Abteilung

Sozialarbeit in einer Gesundheitseinrichtung ist Teil des Behandlungsprozesses bei hospitalisierten Patienten (Kinder, Erwachsene, Senioren) mit dem Ziel, plötzliche soziale Folgen, die sich aus einer Krankheit oder Verletzung ergeben, zu analysieren oder langfristige soziale Probleme des Patienten zu bewerten, die durch den aktuellen Krankenhausaufenthalt in der Gesundheitseinrichtung verstärkt wurden. Ziel ist es, eine Analyse der sozialen Probleme im Zusammenhang mit dem aktuellen Gesundheitszustand durchzuführen, eine soziale Diagnose zu stellen und einen Lösungsplan zur Minderung oder Behebung der gegebenen Folgen zu erstellen, unter der Bedingung der aktiven Zusammenarbeit des Patienten und seines Umfelds, mit Betonung auf multidisziplinäre Kooperation (Zusammenarbeit mit medizinischem Personal, Behörden, staatlichen und kommunalen Institutionen und anderen Organisationen).

Ziel der Abteilung ist es, dem Patienten und seinem sozialen Umfeld (Familie, Gemeinschaft) Empfehlungen im Sinne eines Bündels sozialer Interventionen zur Sicherstellung der Nachsorge nach Beendigung des Krankenhausaufenthalts in der Gesundheitseinrichtung zu geben.

Verfahren zur Unterbringung eines Klienten in einer Einrichtung für soziale Dienste:

Bei der Entscheidung über die Unterbringung eines Patienten in einer Einrichtung für soziale Dienste ist eine detaillierte Analyse des Gesundheits- und Sozialzustands anhand von fünf Kriterien erforderlich:

ALTER DES PATIENTEN

AKTUELLE GESUNDHEIT UND ENTWICKLUNG DES GESUNDHEITSZUSTANDES

SOZIALER UND WIRTSCHAFTLICHER STATUS DES PATIENTEN (Familienstand, Wohnsituation, soziale Funktionsfähigkeit des Patienten vor dem Krankenhausaufenthalt, Beziehung der Angehörigen zum Patienten). Regelmäßiges finanzielles Einkommen des Patienten: Rente, Sozialhilfe, Krankengeld

MOBILITÄTSZUSTAND (gehfähig, hypomobil, bettlägerig)

SELBSTVERSORGUNGSFÄHIGKEIT DES PATIENTEN (Essen und Trinken, Blasenentleerung, Darmentleerung, persönliche Hygiene, Ganzkörperbad, An- und Ausziehen, Positionswechsel, Sitzen, Stehen, Treppensteigen, Gehen auf ebenem Gelände, Orientierung in der Umgebung, Einhaltung des Behandlungsregimes, Überwachungsbedarf).

Administratives Verfahren zur Unterbringung eines Patienten in einer Einrichtung für soziale Dienste (ZSS):

1. PHASE

im Falle der Entscheidung zur Einleitung des Prozesses der Unterbringung eines Patienten in einer ZSS. Einrichtungen für soziale Dienste werden unterteilt in:

Seniorenheim (ZpS) – Voraussetzungen für die Unterbringung: Rentenalter und der Patient ist auf mehrstündige Hilfe einer anderen Person angewiesen.

Pflegeeinrichtung (ZOS) – volljährige natürliche Person, Bereitstellung von stationären sozialen Diensten für eine bestimmte Zeit aufgrund einer Änderung des Gesundheitszustands, des Mobilitätszustands und des Selbstversorgungszustands der betreffenden Person.

Haus für soziale Dienste (DSS) – bietet soziale Dienste in wöchentlicher, ambulanter oder stationärer Form für Personen bis zum Rentenalter an, aufgrund einer Änderung des Gesundheitszustands, des Mobilitätszustands und des Selbstversorgungszustands der betreffenden Person.

Spezialisierte Einrichtung (ŠZ) – Bereitstellung von stationären sozialen Diensten für Personen bei einer Änderung des Gesundheitszustands, des Mobilitätszustands und des Selbstversorgungszustands, die infolge folgender Krankheiten aufgetreten sind: Parkinson-Krankheit, Alzheimer-Krankheit, verschiedene Demenztypen, Schizophrenie, Multiple Sklerose, pervasive Entwicklungsstörung, Taubblindheit, organisches Psychosyndrom schweren Grades.

Nach Bewertung des Gesamtzustands wird der sogenannte Antrag auf ein integriertes Gutachten erstellt, der nach Vervollständigung (Antrag, Fragebogen, ärztlicher Befund) zur Bearbeitung an das zuständige Arbeits-, Sozial- und Familienamt gemäß dem ständigen Wohnsitz des Patienten gesendet wird. Das betreffende Amt hat eine Frist von ca. 60 Tagen für die Bearbeitung, diese Frist kann jedoch um die weitere erforderliche Bearbeitungszeit verlängert werden.

Nach Erteilung des rechtskräftigen Bescheids über das integrierte Gutachten nehmen Sie Kontakt mit den Anbietern der ausgewählten sozialen Dienste auf bzw. empfehlen wir, bereits während des Verfahrens zur Erteilung des Bescheids über das integrierte Gutachten die Kommunikation und Überwachung der Verfügbarkeit der ausgewählten sozialen Dienste aufzunehmen.

2. PHASE

Die zweite Phase der Unterbringung einer Person in einer ZSS besteht in der Suche nach Einrichtungen für soziale Dienste durch die Familienangehörigen des Patienten im Kreis Nitra (ggf. auch außerhalb des Kreises Nitra), die die betreffende Art des sozialen Dienstes gemäß dem vom zuständigen Arbeits-, Sozial- und Familienamt ausgestellten integrierten Gutachten anbieten. Es wird empfohlen, bereits in der ersten Phase der Unterbringung einer Person in einer ZSS die Anbieter von stationären sozialen Diensten zu überprüfen. Nach Auswahl einer geeigneten Einrichtung für soziale Dienste wird mit dieser Einrichtung ein schriftlicher Vertrag über die Erbringung sozialer Dienste abgeschlossen; dem Vertrag sind eine Einkommensbescheinigung der betreffenden Person für das aktuelle und das vorhergehende Kalenderjahr sowie eine Erklärung über die Vermögensverhältnisse beizufügen. Auf der Grundlage dieses Antrags wird die betreffende Person in die Warteliste aufgenommen. Ein Vertrag über die Erbringung sozialer Dienste für die festgelegte Art des sozialen Dienstes gemäß dem Beschluss kann auch mit mehreren Einrichtungen für soziale Dienste (zwei oder mehr) abgeschlossen werden.

3. PHASE

bedeutet die konkrete Festlegung des Termins für den Eintritt des Antragstellers in die ausgewählte Einrichtung für soziale Dienste. Falls die ausgewählte Einrichtung für soziale Dienste über einen freien Platz verfügt und der Antragsteller zustimmt, kann der Eintritt bereits in der zweiten Phase, d.h. beim Abschluss des Vertrags über die Erbringung sozialer Dienste, geregelt werden. Für den Eintritt in die Einrichtung für soziale Dienste sind die Anweisungen des Sozialarbeiters der ausgewählten Einrichtung für soziale Dienste zu befolgen. Für den Eintritt in die Einrichtung für soziale Dienste werden üblicherweise folgende Dinge geregelt: Vervollständigung der notwendigen persönlichen Gegenstände: Hygieneartikel, persönliche Dokumente (Personalausweis, Versichertenkarte, Geburtsurkunde), Infektionsfreiheitsbescheinigung, Bestätigung des primären Gesundheitsdienstleisters – Abmeldung vom aktuellen Hausarzt für Erwachsene, Anmeldung bei einem neuen Hausarzt für Erwachsene im Management der Einrichtung für soziale Dienste.

Eine besondere Art des sozialen Dienstes, der direkt im häuslichen Umfeld des Patienten erbracht wird, ist der Pflegedienst. Der Pflegedienst ist ein ambulanter sozialer Dienst, der Personen, die aufgrund ihres ungünstigen Gesundheitszustands auf die Hilfe einer anderen Person angewiesen sind, im häuslichen Umfeld erbracht wird. Er umfasst Hilfe bei der Selbstversorgung, der Haushaltsführung und grundlegenden sozialen Aktivitäten. Für die Sicherstellung dieses sozialen Dienstes ist ein rechtskräftiges integriertes Gutachten und die Kommunikation mit den Anbietern ambulanter Pflegedienste in der jeweiligen Region erforderlich.

Erläuterungen:
  • DSS – Haus für soziale Dienste
  • ŠZ – Spezialisierte Einrichtung
  • ZpS – Seniorenheim
  • ZOS – Pflegeeinrichtung

Die Vorwahl vor der Durchwahl ist 037 / 6545 + Durchwahl

Sozialarbeiter PhDr. Marek Šrank,PhD. 935 marek.srank@fnnitra.sk
Sozialarbeiterin PhDr. Andrea Miavcová, DSc. 743 andrea.miavcova@fnnitra.sk
Sozialarbeiterin Mgr. Zuzana Müllnerová 935 zuzana.mullnerova@fnnitra.sk
Sozialarbeiterin Mgr. Michaela Klučková 286 michaela.kluckova@fnnitra.sk

(Bereich Psychiatrische Klinik, Kinder- und Jugendpsychiatrie)