Kapelle der hl. Elisabeth von Thüringen

BEKANNTMACHUNG ÜBER DEN BEGINN DES SEELSORGEDIENSTES

Auf Grundlage der Kooperationsvereinbarung zwischen dem BÚNR und der FNNR, die am 30. 4. 2026 in Kraft getreten ist, wird im Universitätsklinikum Nitra ein erweiterter Seelsorgedienst für Patienten und ihre Angehörigen eingeführt.

Den Seelsorgedienst können ausüben:

  • der Krankenhausseelsorger,
  • ein beauftragter Priester,
  • eine Ordensschwester,
  • ein Ordensbruder,
  • geschulte, beauftragte Freiwillige, die den Status eines Freiwilligen erfüllen.

Die Freiwilligen sind durch einen besonderen Ausweis mit der Aufschrift gekennzeichnet:

„SEELSORGEDIENST“

Dem Seelsorgedienst ist der zeitlich unbegrenzte Zugang zu den Abteilungen und Kliniken des Universitätsklinikums Nitra gestattet.

WAS IST DER SEELSORGEDIENST?

Unter dem Seelsorgedienst versteht man insbesondere:

  • Ermutigung und menschliche Nähe,
  • Unterstützung und Fürsorge für die spirituelle Dimension des Menschen,
  • Begleitung am Krankenbett,
  • Gespräch, Gebet, Lesung aus der Heiligen Schrift (Bibel).

Der Seelsorgedienst richtet sich an:

  • Patienten, die im Universitätsklinikum Nitra hospitalisiert sind,
  • Angehörige der hospitalisierten Patienten.

WICHTIGER HINWEIS

Die Erbringung des Seelsorgedienstes darf in keiner Weise mit der medizinischen Versorgung des Patienten oder mit den medizinischen Tätigkeiten der Gesundheitsfachkräfte kollidieren.

Der Seelsorgedienst wird gemäß dem Ethikkodex des Seelsorgedienstes ausgeübt.

Verantwortliche Person: Mgr. PhDr. Pavel Kobliha, Seelsorger der FNNR

Zeitplan der hl. Messen in den Krankenhauskapellen NR